Die Bezirksjugendring-Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit des Bezirksjugendrings Oberfranken im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings. Sie tagt mindestens zweimal im Jahr.
stimmberechtigte Mitglieder sind ...
- Delegierte der in Oberfranken vertretenen und tätigen Jugendverbände, die in der BJR-Vollversammmlung vertreten sind
- Delegierte der in Oberfranken tätigen, aber nicht in der BJR-Vollversammlung vertretenen Jugendverbände, die nach deren Organisationsstatut gewählt werden
- jeweils ein/e Delegierte/r jedes Stadt- bzw. Kreisjugendrings
- ein/e für den Bezirk beauftragte/r Vertreter/in des Deutschen Jugendherbergswerks, Landesverband Bayern
- ein/e Vertreter/in der im Bezirk vorhandenen VJMs
Mitglieder ohne Stimmrecht ...
... mit Antragsrecht
- Mitglieder der Bezirksjugendring-Vorstandschaft
- ein/e Vertreter/in jedes Stadt-/ Kreisjugendringrings, der nicht übre eine/n Delegierte/n in der BezJR-Vollversammlung vertreten ist
... ohne Antragsrecht
- zwei Schülersprecher/innen
- der/die Geschäftsführer/in des Bezirksjugendrings
- ein/e Vertreter/in der Bezirksarbeitsgemeinschaft der kommunalen Jugendpfleger/innen
- bis zu sieben Einzelpersönlichkeiten, die mit der Jugendarbeit in besonderer Weise verbunden sind
- Rechnungsprüfer/innen