Zuschüsse aus Mitteln der Oberfrankenstiftung

Voraussetzung für die Förderung ist das Stattfinden einer Begegnung in Oberfranken oder Tschechien mit Teilnehmer:innen aus beiden Ländern.Klassenfahrten, Studienfahrten, touristische Aktivitäten etc. werden nicht gefördert.

Im Mittelpunkt der Begegnung stehen die Vermittlung von Sprachkenntnissen und die Landeskunde.

Zuschusshöhe: bis zu 20 € pro Tag und Teilnehmer:in. Die Teilnehmer:innen dürfen max. 27 Jahre alt sein. Als Berechnungsgrundlage für die Zuwendung dient die Anzahl der Teilnehmer:innen der reisenden Gruppe.

Die Verteilung der Mittel erfolgt über den Bezirksjugendring Oberfranken. Der Antrag ist nach Beendigung der Maßnahme beim Bezirksjugendring Oberfranken einzureichen (Anschrift: Bezirksjugendring Oberfranken, Opernstraße 5, 95444 Bayreuth).

Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring Oberfranken vertretenen Jugendorganisationen, andere öffentlich anerkannte Träger der Jugendarbeit auf Bezirksebene und die Stadt- und Kreisjugendringe in Oberfranken.

Informationen/Antrag

Ansprechpartnerin beim Bezirksjugendring Oberfranken:

Daniela Selch

Tel.: 0921 63310

daniela.selch@bezirksjugendring-oberfranken.de

Die Förderung soll zu einer bedarfsgerechten Versorgung mit Einrichtungen der Jugendarbeit beitragen, deren Einzugsbereich und Funktion den Regierungsbezirk umfasst.

Folgende Maßnahmen können aus Mitteln der Oberfrankenstiftung gefördert werden: Neuerrichtung und Erweiterung von Jugendübernachtungshäusern, -zeltlagerplätzen, -tagungshäusern, -bildungsstätten sowie die Modernisierung und Instandsetzung dieser bereits bestehenden Einrichtung.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Existenz von Übernachtungsmöglichkeiten.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen gibt es direkt bei der Oberfrankenstiftung!

Ziel der Förderung ist es, gemeinnützige Jugendprojekte mit bezirksweiter Bedeutung in Oberfranken anzuregen und zu ermöglichen.

Jugendprojekte im Sinne dieser Richtlinien sind zeitlich begrenzte Maßnahmen mit einer Dauer von höchstens 3 Jahren und Gesamtkosten von maximal 12.000 €. Förderanträge deren Gesamtkosten diese Grenze überschreiten sind direkt an die Oberfrankenstiftung zu richten.

Förderfähig sind auch Kooperationsmaßnahmen zwischen Jugendarbeit und Schule, sofern es sich nicht um ausschließlich schulische Veranstaltungen handelt. Nicht förderfähig sind unmittelbar sportliche, schulische und kommerzielle Maßnahmen!

Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring Oberfranken vertretenen Jugendorganisationen, andere öffentlich anerkannte Träger der Jugendarbeit, Schulen sowie Initiativen von und für Jugendliche, die ihren Sitz und Wirkungsbereich im Bezirk Oberfranken haben.

Die Förderung aus Mitteln der Oberfrankenstiftung ist nachrangig, d. h. andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig auszuschöpfen und es darf keinen gesetzlichen Förderanspruch geben.

Förderungsfähige Kosten sind z. B. Personalkosten, Honorare/Aufwandsentschädigungen, Sachaufwendungen, Betriebs- und Unterhaltskosten, Umbau und Einrichtungskosten. Zu beachten ist dabei, dass nur die Kosten förderungsfähig sind, die unmittelbar durch das Projekt entstehen.

Die Regelförderung beträgt bis zu 50 % der angemessenen förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 6.000 €.

Anträge sind formlos bis 6 Wochen vor Projektbeginn an den Bezirksjugendring Oberfranken zu stellen.

Richtlinien, Verwendungsnachweis

Ansprechpartnerin beim Bezirksjugendring Oberfranken:

Daniela Selch

Tel.: 0921 63310

daniela.selch@bezirksjugendring-oberfranken.de

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